Warenverantwortlicher

Warenverantwortlicher



Definition gemäss neuen Zollgesetz

  1. im grenzüberschreitenden Warenverkehr
    jede Person,
    - die die Ware im eigenen Namen ein- oder ausführt,
    - auf deren Rechnung die Ware ein- oder ausgeführt wird,
    - der die Ware im Zollgebiet zugeführt wird oder
    - die die Ware aus dem Zollgebiet versendet

  2. bei den Inlandabgaben
    die abgabenpflichtige oder rückerstattungsberechtigte Person gemäss einem Erlass nach Artikel 5 Buchstaben c–k;

Geschäftspartner-Rolle

Fracht bzw. Fracht B2B

Datengruppe in der Warenanmeldung (WA)





 


Q&A

Smart QA Übersicht