Geschäftsfälle Transportprozess
Ziel des Transportprozesses ist das Sichtbar machen des aus Schweizer Sicht grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr und darauf basierend automatisierte zollrelevante Prozesse aufzubauen.
Das BAZG unterscheidet in dieser Dokumentation zwischen den folgenden Verkehrsarten:
Strassenverkehr
Wasserverkehr
Schienenverkehr
Luftverkehr
Des weiteren unterscheidet BAZG zwischen den Verkehrsrichtungen Einfahrt in und Ausfahrt aus der Schweiz. Eine Durchfahrt durch die Schweiz besteht demzufolge aus einer Einfahrt in die Schweiz und einer darauffolgenden Ausfahrt aus der Schweiz.
Grundsätzlich gilt, dass durch den Transportverantwortlichen bei BAZG je grenzüberschreitende Transporteinheit (leer oder mit Ware beladen) und je Grenzübertritt eine eigenständige Transportanmeldung einzureichen ist.
Eine Transporteinheit ist je Verkehrsart unterschiedlich definiert (siehe Verkehrsart spezifische Informationsseiten | Links unten).
Sobald eine Transporteinheit eine bestimmte Zone (Activation und Confirmation) erreicht, werden auf Seiten BAZG die entsprechenden Prozesse ausgelöst.
Das Erreichen einer Zone wird durch Verkehrsart spezifische Signalgeber ausgelöst. Ebenfalls sind die verschiedenen Zonen je Verkehrsart unterschiedlich definiert (siehe Verkehrsart spezifische Informationsseiten | Links unten).
Auf Basis welcher Informationen anhand des eingehenden Signals die Transportanmeldung auf Seiten BAZG ermittelt wird, ist ebenfalls Verkehrsart spezifisch definiert (siehe Verkehrsart spezifische Informationsseiten | Links unten).
Der Transportprozess ist aus technischer Sicht in allen Verkehrsarten und in beiden Verkehrsrichtungen identisch implementiert. Der Prozess ist beschrieben unter <siehe Geschäftsfall TP1: Transportanmeldung (Einfahrt- und Ausfahrt-Richtung)>
Aus fachlicher Sicht gibt es je Verkehrsart und Verkehrsrichtung Unterschiede, die auf den nachfolgenden Seiten erläutert sind.
Exkurs Warenprozess
Wenn eine Transporteinheit mit Ware beladen ist, muss die Ware von einem Zollverfahren begleitet werden (siehe Geschäftsfälle Warenprozess). Das begleitende Verfahren ist in der Transportanmeldung anzugeben (Referenzierung). Sobald die Transporteinheit die Activation Zone erreicht, werden die mit der Transportanmeldung referenzierten Warenanmeldungen aktiviert (rechtsverbindlich gemacht). Wird die Ware zu einer Warenanmeldung im Schienen- und Wasserverkehr mit verschiedenen Transporteinheiten (in verschiedenen Transportanmeldungen referenziert) verbracht, dann wird die Warenanmeldung erst dann freigegeben, wenn die letzte Transporteinheit die Activation Zone erreicht. Für Warenanmeldungen Ausfuhr und Einfuhr müssen die verschiedenen Transporteinheiten die Activation Zone am gleichen Kalendertag erreichen.